Innerhalb der EU gibt es verschiedene geschützte Herkunftsbezeichnungen. Das deutsche „g.U“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) bedeutet, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten Gebiet erfolgt sein müssen. Analoge Bezeichungen gibt es auch in den Nachbarländern: Großbritannien (PDO), Frankreich (AOP), Italien (DOP), Spanien (DOP), Polen (CNP) und Portugal (DOP). Steht hingegen auf einem Produkt die Angabe „g.g.A.“ (geschützte geographische Angabe), dann muss nur eine der drei Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in dem definierten Gebiet erfolgt sein. In anderen EU-Ländern: Großbritannien (PGI), Frankreich (IGP), Italien (IGP), Spanien (IGP), Polen (COG) und Portugal (DOC). Die Bezeichnung „g.t.S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) hebt lediglich die traditionelle Zusammensetzung eines Produktes hervor.